KLASSE B
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FÜHRERSCHEINKLASSE B

Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre (begleitetes Fahren) Ausbildung: Theorie: 12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb) 6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung) 2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Praxis: Stufenausbildung nach dem curricularen Leitfaden, dieser gliedert die Ausbildung in eine Grundausbildung und eine weiterführende Ausbildung mit insgesamt 5 Ausbildungsstufen. - Übungsstunden (nach Eignung) - Fahrzeugbedienung - Grundfahraufgaben - Fahren im Straßenverkehr - Prüfungsvorbereitung Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten) - 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten Prüfung: - Theorie - Praxis (45 Minuten) Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
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Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre (begleitetes Fahren) Ausbildung: Theorie: 12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb) 6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung) 2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Praxis: Stufenausbildung nach dem curricularen Leitfaden, dieser gliedert die Ausbildung in eine Grundausbildung und eine weiterführende Ausbildung mit insgesamt 5 Ausbildungsstufen. - Übungsstunden (nach Eignung) - Fahrzeugbedienung - Grundfahraufgaben - Fahren im Straßenverkehr - Prüfungsvorbereitung Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten) - 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten Prüfung: - Theorie - Praxis (45 Minuten) Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
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