Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre (begleitetes Fahren)Ausbildung: Theorie:12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb) 6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung) 2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer UnterrichtPraxis:Stufenausbildung nach dem curricularen Leitfaden, dieser gliedert die Ausbildung in eine Grundausbildung und eine weiterführende Ausbildung mit insgesamt 5 Ausbildungsstufen.- Übungsstunden (nach Eignung)- Fahrzeugbedienung- Grundfahraufgaben- Fahren im Straßenverkehr- PrüfungsvorbereitungBesondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)- 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten- 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten- 3 Nachtfahrten zu je 45 MinutenPrüfung:- Theorie- Praxis (45 Minuten)Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre (begleitetes Fahren)Ausbildung: Theorie:12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb) 6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung) 2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer UnterrichtPraxis:Stufenausbildung nach dem curricularen Leitfaden, dieser gliedert die Ausbildung in eine Grundausbildung und eine weiterführende Ausbildung mit insgesamt 5 Ausbildungsstufen.- Übungsstunden (nach Eignung)- Fahrzeugbedienung- Grundfahraufgaben- Fahren im Straßenverkehr- PrüfungsvorbereitungBesondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)- 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten- 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten- 3 Nachtfahrten zu je 45 MinutenPrüfung:- Theorie- Praxis (45 Minuten)Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.